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Katholische Publizisten fordern Öffentlichkeitsprinzip in der kirchlichen Justiz

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Katholische Publizisten fordern Öffentlichkeitsprinzip in der kirchlichen Justiz

geschrieben von Felix Neumann

Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) fordert nach der jüngsten Reform des kirchlichen Strafrechts durch Papst Franziskus auch eine Überarbeitung des Prozessrechts. Die am 1. Juni veröffentlichten Neuerungen im Gesetzbuch der katholischen Kirche (CIC) leisteten „einen entscheidenden Beitrag zu besseren rechtsstaatlichen Standards in der katholischen Kirche“, hebt der GKP-Vorsitzende Joachim Frank hervor. Allerdings fänden kirchliche Prozesse auch künftig grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. „Zu einer guten Rechtskultur gehört ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren“, so Frank. In einer Novelle des Prozessrechts der Kirche müssten daher die Öffentlichkeit von Prozessen zumindest für Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie eine transparente Dokumentation der Entscheidungen und ihrer Gründe sichergestellt werden.

Das geltende Kirchenrecht legt in can. 1470 § 1 CIC fest, dass in Gerichtsverhandlungen nur die für die Abwicklung des Verfahrens notwendigen Personen anwesend sein dürfen. Ein Anspruch der Öffentlichkeit auf Transparenz besteht nicht. Bischöfen steht es jedoch frei, in ihren eigenen Gerichten gesetzlich ein höheres Maß an Transparenz festzulegen. Bereits jetzt könnten daher die deutschen Bischöfe bei ihrer Arbeit an einer kirchlichen Strafgerichts- und Verwaltungsgerichtsordnung Öffentlichkeitsgrundsätze festlegen, regt die GKP an. „Die deutschen Bischöfe haben die Chance, bei der Reform ihrer eigenen Gerichtsbarkeit weltweit mit gutem Beispiel voranzugehen und so einen Beitrag zu einer besseren Kirchenrechtskultur zu leisten“, so Frank. „Ungehinderte Gerichtsberichterstattung ist ein wesentliches Element jeder freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung. Kirchliches Recht wirkt umso glaubwürdiger und vertrauenswürdiger, je weniger es das Licht der Öffentlichkeit scheut.“ Transparenz bei der Anwendung von Recht sei generell unverhandelbar, „gerade auch für das Vertrauen in kirchliche Entscheidungsträger, das im Missbrauchsskandal so sehr gelitten hat“.

Neben Regelungen für die Öffentlichkeit von Verfahren fordert die GKP für kirchliche Gerichtsordnungen daher auch eine Veröffentlichung von Entscheidungen sowie Informations- und Auskunftsrechte für die Medien, wie es bei säkularen Gerichten und Behörden Standard ist.

Auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz sind aktuell nur die Verhandlungen und Entscheidungen der kirchlichen Arbeitsgerichte öffentlich. Derzeit arbeiten die deutschen Bischöfe Ordnungen für eine neu einzusetzende kirchliche Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit aus.

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