GKP-Presseausweis

Grundsätze und Berufsethik

Eine Hand hält den GKP-Presseausweis (Bildquelle: fxn)

Die GKP stellt ihren Mitgliedern einen eigenen Presseausweis zur Verfügung, der von vielen Institutionen anerkannt wird. Einen Presseausweis der GKP erhalten alle Mitglieder, die sich gegenüber dem Vorstand verpflichten, den Ausweis im Einklang mit den berufsethischen Grundsätzen des Pressekodex zu verwenden. Der Vorstand der GKP überprüft bei der Neuaufnahme von Mitgliedern deren publizistische Tätigkeit und stellt den Presseausweis nur Mitgliedern aus, die weiterhin publizistisch tätig sind.

Das Mitglied verpflichtet sich, beim Wegfall einer publizistischen Tätigkeit den Presseausweis unaufgefordert an die Geschäftsstelle der GKP zurückzusenden. Die GKP behält sich vor, bei einem Verstoß gegen die Berufsethik den Presseausweis zu entziehen. Über den Entzug entscheidet der Vorstand.

Der Vorstand der GKP bemüht sich weiterhin, eine Gleichstellung mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis der Verleger- und Journalistenverbände zu erreichen.

Verfahren

Mitglieder der GKP erhalten den Ausweis nach Zusendung eines Passfotos und einer Selbstverpflichtung auf die berufsethischen Grundsätze des Pressekodex von der GKP-Geschäftsstelle. Der Ausweis gilt jeweils für zwei Kalenderjahre und wird verlängert, solange die Vergabevoraussetzungen erfüllt werden.

Der Antrag auf Ausstellung des Presseausweises kann online über das nachfolgende Formular gestellt werden.

Presseausweis beantragen

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    Datenschutz

    Die bei der Beantragung eines GKP-Presseausweises erhobenen Daten werden genutzt, um ggf. die Mitgliederdatenbank zu aktualisieren. Darüber hinaus erhobene Daten werden zur Vereinfachung der Beantragung eines Folgeausweises gespeichert, sofern Sie dem nicht widersprechen. Ausführliche Informationen über die Verwendung der erhobenen Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen für die Beantragung eines GKP-Presseausweises.