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GKP erschrocken über Veto der Schweizer Bischöfe gegen kritische Journalistin

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GKP erschrocken über Veto der Schweizer Bischöfe gegen kritische Journalistin

geschrieben von GKP

Redaktionsfreiheit muss uneingeschränkt gewährleistet sein

Köln/Kürten. Mit Verwunderung und Erschrecken nimmt die Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands (GKP) eine medienpolitische Entwicklung in unserem Nachbarland Schweiz zur Kenntnis. Die schweizerischen Bischöfe haben der deutschen Journalistin Annalena Müller, Redakteurin beim Portal kath.ch und Mitglied unseres Verbands, am 8. März – dem Weltfrauentag – das kirchliche „Nihil obstat“ (Unbedenklichkeitserklärung) für die Berufung als Direktorin des Katholischen Medienzentrums in Zürich verweigert. Trotz einstimmiger Wahl durch den Vorstand kann Müller damit den für sie vorgesehenen Posten nicht übernehmen.

Wir bedauern dieses Veto und erklären uns solidarisch mit unserer Kollegin. Offenbar wünschen die Bischöfe keine unbequeme Journalistin, die ihre Aufgabe im systemimmanenten Spannungsfeld zwischen redaktioneller Unabhängigkeit und Loyalität gegenüber dem kirchlichen Arbeitgeber als ein wachsames, kritisches Gegenüber wahrnimmt.

Anstelle eines konstruktiven Umgangs mit Kritik haben die Bischöfe der Schweiz mit einer klerikalen Machtgeste reagiert. Wir halten es für unerlässlich, dass sie als Auftraggeber des Katholischen Medienzentrums ihre Kriterien für die Erteilung oder Verweigerung eines „Nihil obstat“ offenlegen, um Intransparenz und Machtmissbrauch zu verhindern.

Journalistische Unabhängigkeit ist auch für die Arbeit kirchlicher Medien essentiell. Deren Redaktionsfreiheit muss uneingeschränkt gewährleistet sein, damit sie ihrem Publikum weiterhin ein glaubwürdiges journalistisches Angebot machen können. Auch deshalb sollten sich die Bischöfe klar und unmissverständlich zu einem unabhängigen Journalismus bekennen.

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