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Datenschutz für Medien und Vereine verbessern

| 2 min Lesezeit

geschrieben von Felix Neumann

Katholische Publizisten bringen Vorschläge zur Verbesserung des kirchlichen Datenschutzrechts ein

Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands e. V. (GKP) fordert Verbesserungen im kirchlichen Datenschutzrecht für Medien, Öffentlichkeitsarbeit und Vereine. In einer Stellungnahme anlässlich der Evaluierung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz ruft der Verband die kirchlichen Gesetzgeber auf, bei der Überprüfung auch Belange der Meinungsfreiheit und der Anwendbarkeit in ehrenamtlich getragenen Organisationen zu berücksichtigen. „Ein wirksamer Datenschutz muss auch für Vereine und Verbände umsetzbar sein – und er muss sorgfältig mit anderen Grundrechten wie der Meinungsfreiheit austariert werden”, so der GKP-Vorsitzende Joachim Frank.

In ihrer Stellungnahme fordert die GKP unter anderem Verbesserungen beim sogenannten Medienprivileg: Klare Regeln für den Umgang mit Fotos und Videos sollen Rechtsunsicherheit für Medienschaffende beseitigen. Außerdem wird eine ausdrückliche Erlaubnis für die Übertragung von Gottesdiensten gefordert, wie sie sich im evangelischen Datenschutzrecht schon bewährt hat. „Datenschutz wird oft als Hemmschuh wahrgenommen. Das muss nicht sein“, betont GKP-Vorstandsmitglied Felix Neumann.

Mit Blick auf die Androhung von Bußgeldern für Datenschutzverstöße plädiert der Verband für eine Gleichbehandlung aller kirchlichen Stellen. Die Datenschutzaufsicht darf derzeit Bußen zwar gegen kirchliche Vereine, Verbände und Institutionen verhängen, nicht jedoch gegen kirchliche Körperschaften wie Kirchengemeinden und bischöfliche Verwaltungen. „Es ist ein fatales Signal, dass die bischöflichen Gesetzgeber sich selbst derart besserstellen“, kommentiert Frank. „Auch in der Kirche sollte gleiches Recht für alle gelten.“ Mit dem Verzicht auf eine Privilegierung ihrer Verwaltung könne die Kirche zeigen, dass sie den Schutz personenbezogener Daten umfassend ernst nimmt, so die Stellungnahme.

Hintergrund: Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erlaubt es Kirchen und Religionsgemeinschaften, eigenes Datenschutzrecht anzuwenden. Davon hat die katholische Kirche Gebrauch gemacht und ein eigenes Gesetz erlassen sowie eigene Aufsichtsbehörden eingesetzt. Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) soll innerhalb von drei Jahren ab Inkrafttreten evaluiert werden. Diese Frist läuft Ende Mai 2021 ab.

Download: Stellungnahme der GKP zur Evaluierung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG)