Pressemitteilungen

Keine Geheimjustiz in der Kirche

| 2 min Lesezeit

Keine Geheimjustiz in der Kirche

geschrieben von GKP

GKP fordert Öffentlichkeitsprinzip der geplanten kirchlichen Verwaltungsgerichte im Bistum Münster – alle Bischöfe in der Pflicht

Köln/Kürten, 20. Juni 2022. Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) begrüßt die Ankündigung des Münsteraner Bischofs Felix Genn, in seinem Bistum eine eigene kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit zu errichten. Dabei müssten aber von vornherein rechtsstaatliche Standards von Transparenz und Öffentlichkeit eingehalten werden. „Seit fast 50 Jahren wird die Einrichtung kirchlicher Verwaltungsgerichte verschleppt. Es wird Zeit, dass in der Kirche Leitungshandeln nach klaren Verfahren überprüft werden kann“, sagt der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. Hier seien auch die anderen Bischöfe in der Pflicht: „Jeder Diözesanbischof kann ein Verwaltungsgericht einrichten, nicht nur Bischof Genn. Die Untätigkeit Roms muss nicht zum Stillstand führen.“ Die GKP fordert daher alle Diözesanbischöfe auf, Genns Beispiel zu folgen.

Bei der Einrichtung gelte es, rechtsstaatliche Standards in der Kirche umzusetzen. Bischof Genn stelle sein Vorhaben in den Kontext der Kontrolle von Macht und Machtmissbrauch, so Frank weiter. „Wenn das erreicht werden soll, darf kirchliche Gerichtsbarkeit keine Geheimjustiz sein.“ Es brauche öffentliche mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen, die Veröffentlichung von Urteilen sowie Informations- und Auskunftsrechte für die Medien. „Die Kirche darf in ihrem eigenen Rechtssystem nicht hinter Selbstverständlichkeiten des Rechtsstaats zurückbleiben, wenn sie Vertrauen zurückgewinnen will. Ungehinderte Gerichtsberichterstattung ist ein wesentliches Element jeder freiheitlich-rechtsstaatlichen Ordnung“, betont der GKP-Vorsitzende.

Bislang ist Berichterstattung über kirchliche Prozesse kaum möglich. Das universale Kirchenrecht kennt weder Transparenz noch Öffentlichkeitsprinzip, in Deutschland sind lediglich in der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung öffentliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen vorgesehen, während alle anderen kirchlichen Gerichte im Geheimen agieren. Die GKP bekräftigt daher ihre Forderung nach einem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip in allen kirchlichen Verfahren. „Bischof Genn hat Journalistinnen und Journalisten für ihre kritische Berichterstattung gedankt. Wie ernst es ihm damit ist, kann er bei der Errichtung seiner diözesanen Verwaltungsgerichtsbarkeit zeigen und damit Maßstäbe für andere Bistümer setzen“, stellt Frank fest.

Genn hatte am 17. Juni als Konsequenz auf die Veröffentlichung der Studie der Universität Münster zu sexuellem Missbrauch in seinem Bistum angekündigt, eine vorübergehende diözesane kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen, solange es keine bundesweite kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt. Eine entsprechende von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossene Gerichtsordnung liegt seit Jahren im Vatikan zur Prüfung, ohne dass Reaktionen aus Rom bekannt sind. Eine entsprechende Revision des kirchlichen Rechtswesens beschäftigt auch den Synodalen Weg, den laufenden Reformprozess der katholischen Kirche in Deutschland. Die Bischofskonferenz kann Gerichte nur mit Genehmigung des Heiligen Stuhls installieren. Dagegen steht es jedem Diözesanbischof frei, für sein Bistum selbst tätig zu werden.