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Katholische Publizisten gegen EU-Leistungsschutzrecht und Uploadfilter

| 2 min Lesezeit

geschrieben von GKP

Die Gesellschaft Katholischer Publizisten (GKP) lehnt die Einführung eines EU-Leistungsschutzrechts sowie Uploadfilter im Rahmen einer EU-Urheberrechtsreform ab. „Es ist wichtig, dass Urheberrechte auch im Netz geschützt werden und Journalisten an den online erzielten Erträgen ihrer Arbeit angemessen beteiligt werden“, erklärt der Vorsitzende der GKP, Joachim Frank. „Aber weder ein Leistungsschutzrecht noch Uploadfilter nutzen Urhebern. Stattdessen gefährden sie die demokratische Öffentlichkeit.“

Durch ein Leistungsschutzrecht sollen künftig Überschriften oder kürzeste Abschnitte von Pressetexten nicht mehr ohne Erlaubnis verwendet werden dürfen. Das zielt vor allem auf Suchmaschinen und Dienstleister wie Google News, die digitale Inhalte sammeln, aufbereiten und verfügbar machen, gefährdet aber auch beispielsweise Zitate in Onlinemedien und Wikipedia. „Publizisten und die demokratische Öffentlichkeit brauchen Sichtbarkeit im Internet. Dazu gehört es, in Suchmaschinen gefunden und in Blogs und anderen Medien zitiert zu werden“, sagt Frank. „Weder in Spanien noch in Deutschland hat die Einführung eines Leistungsschutzrechts die Situation von Urhebern verbessert, stattdessen ist die Rechtsunsicherheit gewachsen.“

Plattformen, auf denen Nutzer Inhalte einstellen können, sollen zur Einführung von Uploadfiltern verpflichtet werden. Diese sollen jeden Nutzerbeitrag auf urheberrechtlich geschütztes Material hin überprüfen. „Uploadfilter kommen einer technischen Vorzensur gleich“, kritisiert Frank. „Algorithmen können nicht entscheiden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder die Veröffentlichung durch das Zitatrecht oder andere Schranken des Urheberrechts zulässig ist.“ Bei großen Plattformen wie Facebook und YouTube bestehe die Gefahr, dass viele zulässige Inhalte erst gar nicht veröffentlicht werden können („Over-blocking“), weil die Betreiber kein Risiko eingehen wollen. Für Plattformen der digitalen Zivilgesellschaft wie Wikipedia dagegen sei eine solche Filterung kaum leistbar. „Uploadfilter sind fehleranfällig, gefährden die Meinungsfreiheit und bringen keinem Kreativen etwas“, sagt Frank weiter. „Die GKP fordert daher die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, bei der Abstimmung am 5. Juli 2018 zum Richtlinienvorschlag über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt nicht dem Votum des Rechtsausschusses zu folgen und gegen das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und gegen Uploadfilter (Artikel 13) zu stimmen.“