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Katholische Publizisten begrüßen Festhalten am Informationsfreiheitsgesetz

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Katholische Publizisten begrüßen Festhalten am Informationsfreiheitsgesetz

geschrieben von GKP

Köln. Die Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands (GKP) begrüßt das Festhalten der künftigen Regierung am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Entgegen einer in den Verhandlungspapieren von CDU/CSU und SPD erwogenen Streichung ist im Koalitionsvertrag nun eine Reform des IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung“ vorgesehen.

„Transparenz schafft Vertrauen. Deshalb steht Informationsfreiheit einem demokratischen Rechtsstaat gut an“, erklärt der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. „Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein bedeutendes Instrument für die journalistische Recherche, mit dessen Hilfe schon viele Missstände aufgedeckt wurden. Eine Reform darf daher das geltende Gesetz nicht schwächen. Vielmehr braucht es einen Abbau bestehender Hürden für Informationsfreiheit – etwa durch den Verzicht auf Gebühren und durch verpflichtende Transparenzregelungen für Behörden. Standardmäßige Offenlegung statt Informationsfreiheit auf Verlangen entlastet Behörden und Auskunftssuchende, da viele Informationen nicht erst durch umständliche, langwierige Anträge ans Licht kommen.“

Diese Grundsätze müssen nach Ansicht der GKP auch bei der ebenfalls im Koalitionsvertrag angekündigten „Verschlankung“ des Umwelt-Informationsgesetzes (UIG) zum Tragen kommen. Flankierend fordert die GKP ein Bundespressegesetz, das Auskunftsansprüche von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Bundesbehörden und -organen klar regelt.

„Das Ziel muss sein, dass eine Reform des IFG und des UIG Deutschland hinsichtlich der Informationsfreiheit endlich aus dem Keller holt“, fordert der stellvertretende GKP-Vorsitzende Felix Neumann. Er erinnerte daran, dass das geltende Recht von der Staatengruppe gegen Korruption des Europarates GRECO als mangelhaft bewertet wird und Deutschland im „Right to Information Ranking“ der UNESCO nur auf Platz 127 von 140 liegt. „Der Anspruch unseres Landes muss sein, bei allen Freiheitsrechten an der Spitze zu stehen. Das gilt auch für die Informationsfreiheit“, so Neumann.

Für die GKP ist das 2005 beschlossene Informationsfreiheitsgesetz ein bedeutender Beitrag zur Förderung der demokratischen Kontrolle von Politik und Verwaltung. „Die Möglichkeit für alle, auf Antrag amtliche Informationen von Behörden zu verlangen, ist nicht nur für den Journalismus ein wichtiges Werkzeug”, betont Frank. „Jeder einzelne Bürger, jede einzelne Bürgerin kann sich so umfassend informieren. Das ermöglicht informierte und selbstbestimmte Teilhabe.“