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„Irritierendes Vorgehen, alarmierend“ – Stellungnahme des GKP-Vorstands zum Umgang des Erzbistums Köln mit Journalisten und journalistischen Grundsätzen

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„Irritierendes Vorgehen, alarmierend“ – Stellungnahme des GKP-Vorstands zum Umgang des Erzbistums Köln mit Journalisten und journalistischen Grundsätzen

geschrieben von Michaela Pilters

Zur Forderung des Erzbistums Köln an Journalisten, im Rahmen eines Hintergrundgesprächs über ein unter Verschluss gehaltenes Rechts-gutachten zum Missbrauchsskandal im Erzbistum Köln eine „Vertraulichkeitsvereinbarung“ zu unterzeichnen, erklärt die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP):

Das Erzbistum Köln hat die Vorstellung des Gutachtens der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) vor einer Gruppe ausgewählter Journalistinnen und Journalisten verschoben, weil die Medienvertreter nicht bereit waren, eine Vertraulichkeits- beziehungsweise Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) kritisiert dieses irritierende Vorgehen des Erzbistums als ebenso unglaublich wie unerhört.

Es widerspricht journalistischen Grundsätzen der Unabhängigkeit und Transparenz. Und es konterkariert die Bedeutung unabhängiger Medien im Zuge der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Es darf hier nichts geben, was den Eindruck einer gelenkten Berichterstattung erweckt.

Zur journalistischen Arbeit gehören – im säkularen wie im kirchlichen Bereich – auch Hintergrundgespräche. Für diese gibt es Regeln, die allen Journalistinnen und Journalisten bekannt sind. Selbstverständliche Basis für Hintergrundgespräche ist gegenseitiges Vertrauen. Der Versuch, ein solches Gespräch und damit das journalistische Wissen um Inhalte des WSW-Gutachtens an im Zweifelsfall juristisch relevante schriftliche Verpflichtungen zu binden, ist für dieses Gesprächsformat vollkommen unüblich. Es ist bezeichnend für den Stil des Erzbistums, ja alarmierend.

Viele Menschen in Deutschland, nicht nur Katholikinnen und Katholiken, warten auf eine Veröffentlichung des von Kardinal Rainer Maria Woelki zurück-gehaltenen Missbrauchsgutachtens und auf Transparenz seitens des Erzbistums. An erster Stelle bleibt das Interesse der von sexualisierter Gewalt Betroffenen.

Aber auch die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, ob und wie rechtsstaatliche Grundsätze im Erzbistum Köln eingehalten oder missachtet wurden.

Die GKP unterstreicht die Aufforderung an Kardinal Woelki, das WSW-Gutachten zugänglich zu machen. Die Kirche muss sich der Wahrheit stellen. Und sie darf dabei nicht mit Methoden arbeiten, die Transparenz gefährden und weiteres Vertrauen zerstören. Schon viel zu viel Vertrauen, Glaubensmut und auch Kirchenbindung sind durch die Kölner Ereignisse zerstört worden. Seelen sind verletzt. Die Verantwortung dafür trägt der Erzbischof von Köln. Er verursacht einen Kollateralschaden für die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche.

Noch im November 2020, hatte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, mit Bezug auf den Kurs des Erzbistums Köln in dieser Sache den Medien gedankt, die bisweilen aufklärten, „was wir unter Umständen nicht schaffen aufzuklären“. Dabei nannte Bätzing ausdrücklich die Aufarbeitung von Taten wie die Aufarbeitung von Vertuschung, die Bistumsleitungen nicht in verantwortlicher Weise wahrnähmen.

Die von sexualisierter Gewalt Betroffenen und die Öffentlichkeit haben Anspruch auf Transparenz. Die GKP setzt auf eine Kirche, die keine Medien-anwälte braucht, um mit Journalistinnen und Journalisten zu kommunizieren.

Der Vorstand der GKP

Foto: Thomas Wolf, www.foto-tw.de, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28110738