Pressemitteilungen

GKP verurteilt Nazi-Vergleiche – Klarstellung von Kölner Erzbischof verlangt

| 1 min Lesezeit

GKP verurteilt Nazi-Vergleiche – Klarstellung von Kölner Erzbischof verlangt

geschrieben von GKP

Katholischer Journalistenverband fordert nach verbaler Attacke eines Kölner Kirchenrichters Klarstellung durch Kardinal Rainer Woelki

Köln/Kürten, 24. Februar 2022. Mit Unverständnis und Sorge sieht die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) die wiederholten Versuche kirchlicher Amtsträger, journalistische Arbeit durch NS-Vergleiche zu diskreditieren. „Wer vermeintlichen Angriffen auf die Kirche mit dieser Art von Verteidigung begegnet, offenbart nicht nur Geschichtsvergessenheit, sondern auch ein erschreckendes Ausmaß an Verachtung und Respektlosigkeit für Medien einer freiheitlichdemokratischen Gesellschaft“, sagte der GKP-Vorsitzende Joachim Frank.

Nach fast schon regelmäßigen Äußerungen von Kurienkardinal Gerhard Müller und einer Einlassung des Kölner Weihbischofs Ansgar Puff vor etwas mehr als einem Jahr hatte jetzt der Kölner Kirchenrichter Gero P. Weishaupt die Übernahme eines KNA-Berichts zur Finanzierung der „Kölner Hochschule für Theologie“ durch das „domradio“ auf „Facebook“ mit „Goebbels lässt grüßen“ kommentiert. Im Gegensatz zu Müller nahm er seine Bemerkung nach öffentlicher Empörung als „völlig unangemessen“ zurück. Auch Puff hatte um Entschuldigung gebeten.

„Entschuldigungen sind zwar zu begrüßen, dennoch kann das Muster solcher Attacken nicht übersehen werden“, sagte Frank. Es müsste von vornherein klar sein, dass sich NS-Vergleiche verbieten. „Wer sie benutzt, stellt sich außerhalb der Diskursgemeinschaft oder – in kirchlicher Terminologie – exkommuniziert sich selbst“. Dass im aktuellen Fall mit der „Katholischen Nachrichten-Agentur“ und dem „domradio“ gleich zwei kirchen-eigene Medien von einem
Kirchenvertreter verunglimpft worden seien, mache umso betroffener. „Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, sollte nach seiner Rückkehr umgehend Klarheit schaffen, dass solche Entgleisungen auch für ihn nicht hinnehmbar sind, gerade bei einem Kirchenrichter, der über so sensible Fragen wie den Bestand oder die Auflösung von Ehen zu befinden hat.“