geschrieben von GKP
Satzungsänderung ermöglicht Ausschluss von Mitgliedern bei offenem Eintreten für rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Positionen
Hannover / Marl, 7. April 2025. Die Gesellschaft Katholischer Publizistinnen und Publizisten Deutschlands (GKP) untermauert ihre Absage an Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Die Mitgliederversammlung des Verbands beschloss am Wochenende in Hannover eine Satzungsänderung, die den Ausschluss eines Mitglieds oder die Verweigerung der Aufnahme ermöglicht, wenn der oder die Betreffende entsprechende oder sonstige der Menschenwürde entgegenstehende Auffassungen öffentlich vertritt. Gleiches gilt für den Fall, dass die betreffende Person öffentlich wahrnehmbar Organisationen und Parteien angehört oder unterstützt, die solche Auffassungen vertreten.
„Die GKP steht seit ihrer Gründung 1948 für das christliche Menschenbild, für Völkerverständigung und Demokratie“, sagte der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. Demokratie und Rechtsstaat ließen sich nur demokratisch und rechtsstaatlich verteidigen. „Die Selbstverpflichtung auf christliche Werte und demokratische Prinzipien hat sich in mehr als 75 Jahren unseres Bestehens bewährt. Noch nie stand die Frage im Raum, ob ein Mitglied wegen schwerwiegender Verstöße ausgeschlossen werden müsse“, betonte Frank. „Wir sehen es aber als Teil unserer zivilgesellschaftlichen Verantwortung für die Demokratie, für Angriffe gewappnet zu sein. Die jetzt geänderte Satzung sieht klare Regeln vor, wie wir die Unvereinbarkeit menschenfeindlicher Umtriebe mit der Mitgliedschaft in der GKP sichtbar machen und gewährleisten können.“
Die Satzungsänderung setzt einen Beschluss aus dem Jahr 2024 um, in dem sich die GKP die Position der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von christlichem Menschenbild und völkischem Nationalismus zueigen gemacht und den Vorstand beauftragt hatte, dies in eine entsprechende vereinsrechtliche Regelung zu gießen.