Allgemein

GKP und DJV fordern Änderung der Regularien für Offenlegung des Münchner Missbrauchsgutachtens

| 1 min Lesezeit

geschrieben von Felix Neumann

Journalistenverbände kritisieren Eingriffe in Pressefreiheit

 

Köln/Kürten.  Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisieren die Regularien des Erzbistums Köln für die Einsichtnahme in das bislang unter Verschluss genommene Rechtsgutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum Umgang der Kölner Bistumsleitung mit Fällen sexuellen Missbrauchs.

Ein „Merkzettel“, den Journalistinnen und Journalisten vor der Einsicht in das Gutachten unterschreiben sollen, verbietet nicht nur Fotografien, Scans oder Abschriften aus dem – laut Erzbistum mit äußerungsrechtlichen Mängeln behafteten – Text, sondern untersagt auch Zitate. „Diese Verbote greifen in das Grundrecht auf freie Information ein und bauen völlig ohne Not juristische Risiken für die Berichterstattung auf“, erklärt der Vorstand der GKP. „Auf Art und Umfang persönlicher Notizen der Journalistinnen und Journalisten Einfluss nehmen zu wollen, ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Pressefreiheit.“

Der DJV-Vorsitzende Frank Überall ruft das Erzbistum auf, endlich Transparenz zu üben. „Erneut erweckt das Erzbistum Köln den Eindruck, kritische Berichterstattung über das Gutachten zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche einzuschränken. An dem Thema hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes großes Interesse. Medien müssen berichten dürfen.“

GKP und DJV fordern die Rücknahme des generellen Zitatverbots sowie der Beschränkung von Exzerpten. Zudem müsse der „Merkzettel“ klarstellen, dass die dort gemachten Auflagen nicht für Informationen gelten, die den Journalistinnen oder Journalisten bei anderer Gelegenheit zur Kenntnis gelangen.