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GKP beteiligt sich an Evaluierung des kirchlichen Datenschutzes

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GKP beteiligt sich an Evaluierung des kirchlichen Datenschutzes

geschrieben von GKP

  • Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz wird nach drei Jahren überprüft.
  • Auch die GKP beteiligt sich mit einer Stellungnahme an der Evaluierung
  • Wir bitten alle Mitglieder um Beteiligung bei der Stellungnahme!

Immer noch gibt es Unklarheit bei der Anwendung des neuen Datenschutzrechts, auch nach fast drei Jahren, in denen die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt. Die Kirche hat dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich ein eigenes Datenschutzrecht zu geben – auf dieser Grundlage arbeiten nun kirchliche Einrichtungen, darunter viele Pressestellen und kirchliche Medien.

Schon anlässlich der Einführung 2018 hat die GKP Kritik zur Rechtsunsicherheit für Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit geäußert, die zum großen Teil immer noch aktuell ist. Beispielsweise haben die Gesetzgeber bis heute nicht klargestellt, inwiefern die bewährten Kriterien für die Veröffentlichung von Bildern weiter gelten; erst langsam bildet sich dazu die Rechtsprechung aus.

Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) sieht eine Evaluierung innerhalb von drei Jahren vor, also bis Mai 2021. Leider wurde bisher die kirchliche Zivilgesellschaft, also Verbände wie die GKP, dabei mit ihrer Expertise und ihrer Erfahrung nicht beteiligt. Daher bringt sich die GKP nun auf eigene Initiative mit einer Stellungnahme zum Reformbedarf im kirchlichen Datenschutz ein, die den zuständigen Gesetzgebern und Gremien mit der Bitte um Berücksichtigung bei der Evaluierung mitgeteilt wird.

Inhaltlich soll sich die Stellungnahme auf die beiden Bereiche beschränken, in denen die GKP besondere Expertise hat: den Medienbereich und die Anwendung des Datenschutzrechts in weitgehend ehrenamtlich getragenen kirchlichen Vereinen und Verbänden. Der Spielraum der kirchlichen Gesetzgeber ist dabei begrenzt; kirchliches Datenschutzrecht muss im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen stehen. Dennoch gibt es einige Stellschrauben, durch die die Arbeit kirchlicher Medienschaffender und Ehrenamtlicher vereinfacht werden kann.

Im Vorstand wurde dafür eine erste Fassung der GKP-Stellungnahme erarbeitet. Gerne möchten wir an diesem Vorhaben aber alle Mitglieder, insbesondere diejenigen, die für kirchliche Stellen arbeiten, beteiligen. Bis zum 28. Februar läuft daher ein Beteiligungsprozess, in dem der Vorstand um Rückmeldungen zum Entwurf bittet. Gerne können dabei auch allgemeine Wünsche und Themen im Bereich des kirchlichen Datenschutzes eingebracht werden. Nach Ende der Beteiligungsphase beschließt der Vorstand dann auf der Grundlage der Rückmeldungen die endgültige Stellungnahme des Verbandes.