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GKP begrüßt überarbeitete Bedingungen für Gutachten-Einsicht

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geschrieben von Felix Neumann

Köln/Kürten, 25. März 2021. Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands (GKP) begrüßt die Entscheidung des Erzbistums Köln, das Reglement für die Einsichtnahme in das Rechtsgutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) deutlich anzupassen. Die überarbeitete Fassung eines „Merkblatts“, das Journalistinnen und Journalisten sowie anderen Interessierten zur Unterschrift vorgelegt wird, enthält jetzt kein ausdrückliches Verbot von Zitaten mehr. Auch Abschriften sind nicht mehr untersagt. „Es ist erfreulich, dass das Erzbistum Köln auf solche Eingriffe in die Pressefreiheit und die Arbeit der Medien verzichtet hat“, sagte der GKP-Vorsitzende Joachim Frank. Er zeigte Verständnis für das Ansinnen des Erzbistums, auf die Rechtsposition seiner Anwälte zu äußerungsrechtlichen Bedenken gegen das WSW-Gutachten aufmerksam zu machen. „Es gehört selbstverständlich zur Professionalität journalistischer Arbeit, die Zulässigkeit von Veröffentlichungen zu prüfen und juristisch wie journalistisch zu bewerten“, sagte Frank.

Die GKP hatte gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV) öffentlich gegen die ursprüngliche Version des „Merkblatts“ protestiert. Das WSW-Gutachten liegt zunächst bis zum 1. April in Köln zur Einsicht aus.