![]() | Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands e.V. (GKP) | ![]() | Ein freier Zusammen- schluss von Publizisten, die versuchen, aus christlicher Verantwortung auch im Beruf ihren Dienst für Gesellschaft und Kirche zu leisten. Mehr dazu |
(Download der Satzung als pdf-Datei)
Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands ist ein freier Zusammenschluss von Publizisten, die aus christlicher Verantwortung auch im Beruf ihren Dienst für Gesellschaft und Kirche leisten wollen. Kollegialität und Solidarität ihrer Mitglieder gründen im gemeinsamen katholischen Glauben und äußern sich in gemeinsamen Zielen und Aufgaben. Die in der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands zusammengeschlossenen Journalisten, Verleger, Kommunikationswissenschaftler und Mitarbeiter in den verschiedenen Bereichen der Medien sowie in der Öffentlichkeitsarbeit wissen sich einig in der Verteidigung von Frieden, Freiheit und Menschenwürde. Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands nimmt ihre Aufgabe parteipolitisch unabhängig wahr.
Im Bereich der Ökumene bemüht sich die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands, die Zusammenarbeit mit Berufskollegen aus anderen christlichen Kirchen fortzuführen und zu verstärken. Die Bereitschaft zum Gespräch gilt auch gegenüber anderen Religionen und Weltanschauungen.
Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands trägt zur beruflichen Bildung und Weiterbildung ihrer Mitglieder bei durch Informationen und Veranstaltungen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Sie vertritt in der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit die Interessen ihrer Mitglieder und nimmt Stellung zu publizistischen und medienpolitischen Fragen.
Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands bemüht sich seit ihrer Gründung im Jahre 1948 um internationale Kontakte und den weltweiten Austausch von Ideen und Erfahrungen. Sie ist Mitglied in internationalen katholischen publizistischen Organisationen und arbeitet darin aktiv mit.
§ 1 Sinn, Zweck und Sitz
Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands ist ein Zusammenschluss von Katholiken, die publizistisch tätig sind. Auf der Basis des christlichen Glaubens trägt sie zur Meinungsbildung in der Öffentlichkeit bei, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des publizistischen Bereiches.
Zu den Zwecken der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands gehören die Förderung des religiösen und beruflichen Lebens ihrer Mitglieder, die Förderung internationaler Verständigung, Toleranz und Hilfe, insbesondere auf dem Gebiet der Medien.
Der Satzungszweck wird u. a. verwirklicht durch lokale, regionale, überregionale und internationale Veranstaltungen, die der religiösen Vertiefung, der gegenseitigen Information, der publizistischen Berufsbildung und dem internationalen Austausch dienen.
Sitz der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands ist Bergisch Gladbach. Sie ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2 Gemeinnützigkeit
Die Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands verfolgt ausschließlich und unmittelbar religiöse gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands. Keine Person darf durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Mittel der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands können nur natürliche Personen sein. Über Aufnahme und Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen entsprechende Vorstandsbeschlüsse kann die Mitgliederversammlung einberufen werden, die mit Zweidrittel-Mehrheit der Anwesenden entscheidet. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand und ist unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres zulässig. Mitglieder, die ihren Beitrag länger als zwei Kalenderjahre säumig bleiben, können vom Vorstand nach vorheriger zweimaliger Mahnung aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Mitglieder können sich mit Zustimmung des Vorstands regional zusammenschließen. Die regionalen Zusammenschlüsse schlagen dem Vorstand einen Beauftragten zur Berufung in den erweiterten Vorstand vor.
§ 4 Organe
Die Organe der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands sind:
1. der Vorstand
2. der erweiterte Vorstand
3. die Mitgliederversammlung.
Der Geschäftsführer wird vom Vorstand berufen und nimmt in seinem Auftrag die Geschäftsführung wahr. Auch ein Vorstandsmitglied kann Geschäftsführer sein.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und fünf weiteren Mitgliedern sowie dem Geistlichen Beirat. Nach außen hin wird die Gesellschaft vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder durch einen Stellvertreter gemeinsam mit zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Vorsitzende beruft den Vorstand mindestens zweimal im Jahr ein. Dabei ist eine Frist von 14 Tagen zu wahren, von der in dringenden Fällen abgesehen werden kann. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
Nach Ablauf seiner Amtszeit bleibt der Vorstand im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
§ 6 Erweiterter Vorstand
Dem erweiterten Vorstand gehören, außer den Vorstandsmitgliedern, die Regionalbeauftragten und bis zu fünf weitere, vom Vorstand zu berufende Mitglieder an. Sie haben beratende Stimme. Dabei sollten die verschiedenen Medienbereiche nach Möglichkeit vertreten sein. Er wird vom Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich, in der Regel in Verbindung mit Vorstandssitzungen, einberufen.
§ 7 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich, und zwar mit einer Frist von mindestens vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Auf Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden; für die Einladung genügt eine Frist von 14 Tagen.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Sie wählt den Vorstand und zwei Kassenprüfer auf die Dauer von drei Jahren.
Die Mitgliederversammlung setzt die Höhe der Mitgliedsbeiträge fest. Mitglieder, die sich in der Ausbildung zu einem publizistischen Beruf befinden, Pensionäre und Erwerbslose, können den ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen. In besonderen Fällen kann auf Antrag an den Vorstand eine Ermäßigung des Beitrages eingeräumt werden.
Jedes Mitglied kann Anträge an die Mitgliederversammlung einbringen. Anträge, die eine Änderung der vorgeschlagenen Tagesordnung bedingen, müssen mit einer Frist von sieben Tagen schriftlich beim Vorstand eingereicht werden: Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist und allen Mitgliedern innerhalb von acht Wochen zugestellt wird.
§ 8 Auflösung
Die Auflösung der Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands kann nur auf einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das vorhandene Vermögen an das Zentralkomitee der deutschen Katholiken e. V. Es soll ausschließlich und unmittelbar für religiöse und gemeinnützige Zwecke im Sinne dieser Satzung verwendet werden.
Eingetragen beim Vereinsregister unter der Nr. 4837 am 06.09.2001