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Bernhard Remmers kommentiert

Der Fall Nadja Benaissa: Späte Einsicht der Justiz

Zehn lange Tage hat Nadja Benaissa in Untersuchungshaft gesessen. Dann zeigte der Staatsanwalt Mitleid und stellte den Antrag auf Haftverschonung. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang im Justizwesen. Im Fall der Nadja Benaissa ist das anders. Die Tochter eines Marokkaners und einer deutsch-serbischen Frau ist das, was heute in Deutschland gerne als Promi bezeichnet wird. Zusammen mit vier weiteren Sängerinnen bildete Benaissa einst die erfolgreichste deutsche Girl-Group namens „No Angels“. Es war also keine Überraschung, dass nach der kinoreifen Verhaftung der 27-Jährigen kurz vor einem Konzert fast alle Medien in Deutschland ausführlich über den Fall berichteten. Nicht alle Beiträge nahmen dabei Rücksicht auf die Würde der jungen Frau.

Dazu hätte allerdings mehr als genug Anlass bestanden. Nadja Benaissa´s Fall ist ausgesprochen traurig. Die alleinerziehende Mutter eines neunjährigen Mädchens ist HIV-poisitiv. Ein Mann, mit dem sie geschlafen hat, trägt nun auch den Aids-Virus in sich. Als wenn das nicht schon schlimm wäre, muss Nadja Benaissa nun auch noch alle Details ihres Intimlebens in vielen Medien ausgebreitet sehen. Denn die Staatsanwaltschaft in Darmstadt ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung gegen die Sängerin und ließ sie öffentlichkeitswirksam verhaften. Nadja Benaissa wehrte sich und erreichte, dass der Bild-Zeitung jede weitere Berichterstattung durch Beschluss des Berliner Landgerichts verboten wurde.

Spätestens damit ist der Fall auch Thema für eine medienethische Diskussion. Die fällt allerdings umso schwerer, weil es auch hier kein einfaches Schwarz- Weiß gibt. Nadja Benaissa ist ein Kind dieser Medienwelt, die immer wieder neue, verrücktere Geschichten von ihren Promis erwartet – Negativ-Stories eingeschlossen. Ohne das Spiel mit dieser Art von Medien hätte die Sängerin niemals ihr Ziel im Rampenlicht der Bühne erreicht. Das kostet einen Preis. Ein völliges Verbot der Berichterstattung ist absurd. Medien können nicht verpflichtet werden, ausschließlich positiv über Prominente zu berichten.

Mindestens so ärgerlich wie die Berichte mancher Medien und der Maulkorb des Berliner Landgerichts ist aber das Verhalten der Strafverfolger. Die Staatsanwälte in Darmstadt informierten die Öffentlichkeit ausführlich über die Krankheit von Nadja Benaissa. Doch dazu bestand zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung noch überhaupt kein Anlass. Allenfalls ein Anfangsverdacht lag vor, als die Staatsanwälte den Medienrummel auslösten. Von einer offiziellen Anklage ist die Staatsanwaltschaft auch heute noch (27. April) weit entfernt. Die Tatsache der HIV-Infizierung allein sagt noch nichts darüber, wer den Virus übertragen hat. Das hätte die Ermittler eigentlich zur Zurückhaltung veranlassen müssen. Erst spät scheint das auch der Justizbehörde zu dämmern. Als der Haftbefehl schließlich außer Vollzug gesetzt wurde, verweigerte das Gericht jede Auskunft über die Auflagen für Benaissa mit der Begründung, es handele sich hierbei um „höchst persönliche Dinge“. Immerhin.

Bernhard Remmers



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