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Gesellschaft Katholischer Publizisten Deutschlands e.V.

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Dezember 2008

Die Daten sind frei

Terrorismus ist gefährlich und muss bekämpft werden. Kinderpornografie ist abscheulich und muss verboten werden. Wirtschaftskriminalität ist asozial und muss geahndet werden. Drei Sätze, die wohl allgemein Zustimmung finden, und nach deren Muster weitere gefunden werden können. Sie haben aber auch gemein, dass ihre Konsequenzen zu einer Einschränkung des Datenschutzes führen können.

Familienministerin Ursula von der Leyen hat eine Initiative angekündigt, nach der Internetseiten, die Kinderpornografie verbreiten, ab Sommer 2009 gesperrt werden sollen. Freiwillige Selbstverpflichtungen, so die Ministerin, wären ineffizient. In anderen europäischen Ländern, z.B. in Norwegen, habe man gute Erfahrungen gemacht mit der Sperre von 15 000 Seiten.

Mit einer Änderung des Telemediengesetzes will sie die Datenautobahn für Kinderpornografie schließen. Sie stößt dabei auf den Widerstand der Provider, die eine Schädigung des Versandhausgeschäftes durch den technischen Filter befürchten. Außerdem wird die grundsätzliche Frage nach einer Zensur im Internet damit aufgeworfen. Denn warum nicht auch pornografische Inhalte allgemein sperren, und wer zieht die Grenze?

Die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Online-Überwachung von Computern im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung haben in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof zu einem Grundsatzurteil geführt. Der BGH bestätigte ein „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“, stellte sich schützend vor die virtuelle Privatsphäre und fordert für das heimliche Ausspähen von Computern eine richterliche Erlaubnis.

Grundsätzlich muss Verbrechensbekämpfung auch im Internet bzw. auf den PCs möglich sein, und wer gegen Gesetze verstößt, hat den Anspruch auf Schutz seiner Privatsphäre verwirkt. Leider werden aber im Zuge von Ermittlungen auch unbeteiligte Bürger ausgespäht. Ob Datenskandal bei der Telecom, die Videoüberwachung von Mitarbeitern bei einem Discounter oder die Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechtes für Journalisten – Aufwand und Ertrag, Missbrauch und Grundrecht müssen stets aufs Neue sorgfältig abgewogen werden.

Der Handel mit Adressen, der gläserne Kunde und zielgenaue Werbung aufgrund der letztgekauften Produkte – wissen wir noch, wer welches Persönlichkeitsprofil von uns hat? Zum Teil sorgen die Nutzer selbst dafür, dass in den neuen sozialen Netzwerken allerlei Privates zu erfahren ist. Da werden Fotos eingestellt und Dinge preisgegeben, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. In Fernsehshows erzählen Kandidaten bereitwillig Details aus ihrem Leben, die eigentlich Dritte nichts angehen.

Der Umgang mit Daten, ob Kundendaten oder anderer Art, ist ein sensibler Bereich. Auch wenn die Bürger zunehmend leichtfertig mit ihren Daten umgehen, sollten wir Journalisten immer wieder Sorgfalt und Diskretion anmahnen und auch selbst walten lassen. Nur wenn wir eine verantwortliche Haltung einnehmen im Umgang mit den Daten, können wir auch für die Freiheit der Information kämpfen.

Michaela Pilters




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